ArbSchG – ArbeitnehmerschutzgesetzArbeitnehmerschutzgesetz ist ein Gesetz für den Schutz des Arbeitnehmers. FürsorgepflichtDies bedeutet dass zum Beispiel ein Kleinunternehmen dafür Sorge zu tragen hat, dass das Personal wenn es mit einem betrieblichen PKW unterwegs ist, einen gültigen Führerschein besizt und keine gesundheitlichen Probleme wie Alkoholsucht bestehen. Dafür benötigt der Betriebsinhaber eine Kopie des Führerscheins ideallerweise alle paar Monate. Auch Urlaubsansprüche, Mindestlöhne oder die Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche sind geregelt und einklagbar. Schutzbedürftigte GruppenNatürlich gibt es auch hier Gruppen die besonderen Schutz genießen, wie Jugendliche oder Schwangere. So darf man Schwangere nicht einfach kündigen und es gibt Anspruch auf Elternteilzeit. Es fehlt also Umsatz und trotzdem fallen Kosten wie Gehalt weiterhin an. Bürokratie und ZeitmanagementViele Unterweisungen sind jährlich vorzunehmen, sei es wie die PSA (persönliche Schutzausrüstung) zu benutzen ist. Aber auch das Anlegen einer Leiter muss nach den geltenden UVV (Unfallverhütungsvorschriften) durchgeführt werden. Diese Unterweisungen dürfen mündlich durchgeführt werden, müssen aber schriftlich dokumentiert werden. Gefährdungsanalysen sind vor jeder neuen Arbeitssituation zu erstellen. So gibt es vor allem am Anfang mehr zu dokumentieren bis die Situationen sich wiederholen. KostenUnterweisungen werden oft vom Betriebsinhaber durchgeführt. Solange dies der Fall ist, kann der Arbeitgeber keinen Umsatz selber generieren und auch nicht durch die zu Unterweisenden generieren lassen. rechtliche StreitigkeitenDa immer mehr Auflagen (Umweltschutz hier besonders der Schutz des Menschen) entstehen oder verschärft werden, sollte ein Betrieb eine Fachabteilung für Rechtsstreitigkeiten haben, dies rechnet sich aber meist nur für größere Konzerne. Weiterbildung – ein mussUm auf Dauer dem Arbeitnehmerschutz gerecht zu werden, sollten viele Kurse besucht werden, ideallerweise mit Zertifikate. So gibt es zum Beispiel für Dachdecker den Asbestlehrgang TRGS 519 Anlage 4. Warum leidet der Mittelstand also am Arbeitnehmerschutz?Ein Konzern kann immer Personen für einzelne Aufgaben einstellen während kleinere Betriebe Personal benötigt, welche eher auf allen Gebieten sich ein wenig auskennen müssen. source http://www.win-bl.de/?p=66 from http://win-bl.blogspot.com/2016/11/wie-der-mittelstand-am.html
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